Lieferverträge für kleine und mittlere Strom- und Gaskunden sind stark zugunsten des Lieferanten gewichtet, da viele der Vertragsbedingungen mystisch im Kleingedruckten sind, sehr zweideutig sind und zweifellos den Verbraucher gewinnen werden, wenn sie nicht erklärt werden, bevor sie dem Vertrag zustimmen. Wussten Sie schon? Im Falle eines Streits mit Ihrem Lieferanten über die Kündigung Ihres Stromvertrages können Sie sich an den Energievermittlungsdienst wenden. Dieser Dienst wird Ihre Beschwerde jedoch nur dann zulassen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie bereits versucht haben, den Streit gütlich beizulegen. Dies kann z. B. aus dem Versuch des Anbieters, Stornogebühren zu erheben, oder seiner Weigerung, im Falle einer vorzeitigen Ausreise einen bei Vertragsabschluss zugesagten Rabatt zu gewähren, entstehen. Kurz gesagt, wenn Sie nichts tun, akzeptieren Sie ihren neuen Vertrag. Sie werden nicht in der Lage sein, für ein besseres Angebot stattdessen zu kaufen, stecken auf höheren Preisen Wetter Sie mögen es oder nicht. Um zu verhindern, dass Ihr aktueller Lieferant Ihren Vertrag automatisch verlängert, müssen Sie ihm eine Vertragskündigung oder Mitteilung über Ihre Absicht, Ihren aktuellen Vertrag zu kündigen, nach Abschluss des Vertrags mitteilen. Dies muss in Übereinstimmung mit den bereitgestellten Vertragsbedingungen erfolgen. Es ist möglich, dass ein Kunde seinen Vertrag kündigen möchte, da er einfach keinen Vertrag mehr in seinem Namen benötigt.
Dies kann z. B. der Fall sein, wenn sie in eine Immobilie einer Person umziehen, die bereits einen von ihnen hat, wenn ein Hausbesitzer für einen bestimmten Zeitraum ins Ausland geht und keinen Leerwohnungsvertrag abschließen möchte. Darüber hinaus kann ein Tod auch die Beendigung eines Vertrages rechtfertigen. Die Bedingungen eines Liefervertrages sind für den Strom- und/oder Gaslieferanten verbindlicher als für den Endkunden. Sie sind daher nicht verpflichtet, die gesamte Vertragsdauer einzuhalten. Mit anderen Worten, Sie können Ihren Vertrag jederzeit unabhängig von Ihrem Anbieter, unabhängig von der Dauer Ihres Vertrages, ohne Angabe von Gründen kündigen. Diese Rechtsvorschriften gelten für einzelne Verbraucher und kleine Fachleute, die an das Niederspannungsnetz angeschlossen sind.
Jetzt können Sie als Verbraucher den Wettbewerb ausspielen und die Liberalisierung des Energiemarktes nutzen, um niemals große Energierechnungen zu erhalten. Für die besten Strom- und Gaspreise sowie die besten Aktionen können Sie einen Vergleich der von den Lieferanten in Rechnung gestellten Preise anstellen oder uns entweder per E-Mail oder telefonisch unter 0800 37 456 kontaktieren. Eine Liefernummer oder ”S”-Nummer ist eine eindeutige Referenznummer, die den Stromzähler in Ihrem Grundstück identifiziert. Die Liefernummer enthält Informationen über die Art des Messgeräts, das Sie in Ihrem Haus haben, sowie zusätzliche Informationen, die für Ihren ausgewählten Lieferanten nützlich sind. Es ist immer ratsam, diesen Vertrag Kündigungsbrief aufgezeichnete Lieferung zu senden, da Lieferanten oft behaupten, dass sie nicht Ihre Vertragsbeendigung Sendebrief erhalten haben. Wenn Sie kein Vertragskündigungsschreiben senden, verlängert Ihr aktueller Lieferant Ihren Vertrag zu höheren Preisen und hindert Sie daran, zu einem anderen Anbieter zu wechseln, der ein besseres Angebot anbietet. Viele Lieferanten akzeptieren jetzt auch Kündigungsschreiben per E-Mail und ein einfacher Lese- und Lieferbericht stellt sicher, dass Sie unterstützende Evidance haben, dass sie sie erhalten haben. Sie können die Lieferung auch ab einem bestimmten Datum anfordern, solange die Mindestfrist von einem Monat eingehalten wird.
Gemäß den Bedingungen der Lieferanten kann jedoch auch die maximale Frist zwischen der Vertragsunterzeichnung und dem ersten Tag der Lieferung variieren. In Belgien ist es jederzeit möglich, Ihren Stromvertrag zu kündigen. Unabhängig von Ihrem Anbieter, dem Grund dafür oder der Art des Vertrags (spezifische oder unbestimmte Laufzeit, fester oder variabler Energietarif). Darüber hinaus ist dieses Verfahren völlig kostenlos, sofern Sie eine Kündigungsfrist von mindestens 30 Tagen einhalten. Erinnern wir uns, dass dies bei umziehenden Umstieg nicht zutrifft. In der Praxis beginnt der neue Vertrag in der Regel am ersten des folgenden Monats.