Kollektivvertrag metallgewerbe 2019 verwendungsgruppe

Nein. Es gibt keine Tarifverträge, die für einige Sektoren in Dänemark allgemein gelten. Die meisten Tarifverträge werden zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband oder einem einzigen Arbeitgeber geschlossen. In Ermangelung eines Tarifvertrags steht es dem Arbeitgeber frei, alle in Tarifverträgen üblicherweise in einem Einzelvertrag geregelten Bedingungen zu vereinbaren, solange diese Bedingungen gesetzeskonform sind. Die Reform des Lohnsystems, die bereits am 1. Dezember 2017 in Kraft trat, zielte darauf ab, die Zahl der Gehaltspläne zu verringern und insbesondere ein modernes System von Beschäftigungsgruppen zu schaffen, mehr Rechtssicherheit bei der Einstufung von Arbeitsplätzen zu erreichen und nicht zuletzt die Altersdiskriminierung zu bekämpfen, indem die förderfähige Anzahl von Dienstjahren bei früheren Arbeitgebern gedeckelt wird. Unternehmen im Handelssektor wurde eine Übergangsfrist bis zum 1. Dezember 2021 für die Umstellung auf das NEUE Gehaltssystem für ihre Beschäftigten eingeräumt. Angesichts der für die Änderung erforderlichen administrativen Eingaben ist es ratsam, rechtzeitig mit der Planung zu beginnen. Die Umstellung auf das NEW-System unterliegt einer klaren Schlüsseldatumsregelung: Die Änderung muss gemeinsam für alle Mitarbeiter eines bestimmten Unternehmens am selben Tag gelten. So wird das Unternehmen nicht zwei Gehaltssysteme parallel abwickeln müssen, sondern das OLD-Gehaltssystem gilt bis zum Wechsel auch für neue Mitarbeiter. Neu gegründete Unternehmen oder Unternehmen, die den Tarifvertrag im Handelssektor zum ersten Mal anwenden (z.

B. weil sie zu diesem Tarifvertrag wechseln), müssen ihre Mitarbeiter nach dem NEW-Gehaltssystem klassifizieren. Andernfalls muss das Umstellungsdatum (der der erste Tag eines bestimmten Monats sein muss) durch eine Shopvereinbarung festgelegt werden. Ist kein Betriebsrat eingesetzt worden, so kann das Unternehmen den Termin festlegen, muss die Arbeitnehmer jedoch spätestens drei Monate vor der geplanten Umstellung schriftlich informieren. Als nächstes müssen die Arbeitnehmer (in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat, wenn einer gegründet wurde) in das NEUE Gehaltssystem versetzt und spätestens vier Wochen vor dem Umstellungstermin durch eine NEUE Arbeitsanzeige (”Dienstzettel”) darüber informiert werden. Ja. Arbeitnehmer- und Arbeitgebergewerkschaften verhandeln CBAs auf Branchenebene aus, die Mindestbedingungen für den betreffenden Handel festlegen. Das bedeutet zum Beispiel, dass ein Mindestlohn zwischen einem Arbeitnehmer- und einer Arbeitgebergewerkschaft vereinbart werden kann, der den gesamten Sektor bindet, einschließlich der Arbeitgeber, die nicht Mitglied der jeweiligen Arbeitgebergewerkschaft sind.

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